Pressemitteilung - Dresden,
Das erste Neubauprojekt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG wird im Mai 2020 fertig: ein viergeschossiges Wohnhaus an der Ulmenstraße 16/Ecke Kleinzschachwitzer Straße 28 in Dresden-Leuben. Im Juni 2020 finden die ersten 22 Haushalte dort ihr neues Zuhause. Nach den Winterferien startet die Vermietung. „Bezahlbar, sozial verträglich und barrierefrei – die WiD macht’s möglich“, freut sich Sozialbürgermeisterin und WiD-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Kristin Klaudia Kaufmann über das neue Haus und betont: „Der Neubau an der Ulmenstraße ist nicht nur das erste Haus der städtischen WiD, es ist auch das erste Haus des neuen sozialen Wohnungsbaus in Dresden.“
Familien werden einziehen, aber auch ältere Bewohner und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Das WiD-Mehrfamilienhaus an der Ulmenstraße bietet Wohnungen im vergleichsweise günstigen Mietsegment für kleine und große Haushalte. Großzügige Bewegungsflächen ohne Schwellen, moderne Bäder, Balkon oder Gartenzugang sowie der gute Ausbau der Infrastruktur im Wohngebiet sind die wesentlichen Merkmale, die sowohl für eine ausgewogene Durchmischung der Bewohnerschaft als auch für eine nachhaltige, bedarfsbezogene Versorgung mit Wohnraum sprechen. Auf dieses Konzept setzt die WiD auch bei ihren weiteren Projekten, beispielsweise am Nickerner Weg, an der Alemannenstraße und an der Lugaer Straße.
Künftige Mieter benötigen Wohnberechtigungsschein
„Wer eine solche Wohnung haben möchte, der benötigt den Wohnberechtigungsschein Typ gMW‘“, hebt Sabine Cruschwitz, Leiterin des Sachgebiets Wohnberatung und Vermittlung im Sozialamt, hervor. Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein (WBS) haben Wohnungssuchende, die ihren dauerhaften Aufenthalt in Dresden begründen und einen selbständigen Haushalt führen können. Mit dem WBS kann eine Wohnung angemietet werden, die auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis-und belegungsgebundenem Mietwohnraum des Freistaats Sachsen“ neu gebaut oder modernisiert wurde. Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen soziale Belange. Zu beachten ist, dass Einkommensgrenzen gelten. Nach Berücksichtigung von Frei- und Abzugsbeträgen liegt die jährliche Einkommensgrenze bei Ein-Personen-Haushalten bei 13 800 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten bei 20 700 Euro und bei Familien mit zwei im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern bei 31 280 Euro. Aussicht auf diesen WBS hätte beispielsweise eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern und einem Bruttoeinkommen von 49 000 Euro im Jahr – Kindergeld wird nicht angerechnet. Der WBS gilt für Dresden und muss im Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung des Sozialamts beantragt werden. Das Antragsformular für einen WBS „Typ gMW“ ist im Internet unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein, im Sozialamt und in den Bürgerbüros erhältlich. Der Antrag ist an das Sozialamt, Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung, Junghansstraße 2, 01277 Dresden zu richten. Er kann auch elektronisch via DE-Mail eingereicht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter 0351-4881290 erreichbar.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege für die Anmietung einer WiD-Wohnung: nach dem allgemeinen Belegungsrecht und nach dem Benennungsrecht. Bei der Anmietung nach dem allgemeinen Belegungsrecht veröffentlicht die WiD das Wohnungsangebot und wählt unter den Interessenten die künftigen Mieterinnen bzw. Mieter aus. Die Anmietung nach dem Benennungsrecht kommt infrage, wenn Menschen sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen können und darum Unterstützung vom Sozialamt benötigen. Das kann beispielsweise wegen eines speziellen Wohnbedarfs oder wegen individueller Problemlagen sein. In dem Fall muss im Sozialamt ein Antrag auf Wohnungsvermittlung gestellt werden. Liegt ein passendes Angebot vor, das beispielsweise gleichzeitig für andere in der Vermittlung gemeldete Haushalte geeignet ist, so werden gegenüber der WiD in der Regel drei potenziell dafür infrage kommende Interessenten benannt. Die WiD trifft die abschließende Auswahl.
Die Wohnungsvermittlung richtet sich nach der Dringlichkeit. „Das Sozialamt prüft die Dringlichkeit auf Basis der individuellen Umstände“, erklärt Sabine Cruschwitz und ergänzt: „Am Ende ist es eine Abwägung und Einzelfallentscheidung. Ein Beispiel: Eine junge, hochschwangere Frau, die räumlich begrenzt im Haushalt ihrer Eltern wohnt, wird vorrangig zu berücksichtigen sein, als ein Paar, das beabsichtigt, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen und seine beiden separaten Wohnungen aufkündigen möchte.“
Über die WiD
Die WiD wurde am 19. September 2017 notariell gegründet. Am 19. September 2018 erfolgte der Spatenstich für das erste Neubauprojekt an der Ulmenstraße. Aktuell plant und baut die WiD an über 20 Standorten in Dresden. Ziel ist es, bis 2022 etwa 600 Wohnungen zu errichten. Im Laufe des Jahres 2020 wird das Neubauprojekt am Nickerner Weg mit vier Gebäuden und insgesamt 48 Wohnungen fertiggestellt und vermietet. Bei allen Wohnungen handelt es sich um geförderten Wohnraum mit einer vereinbarten Mietpreis- und Belegungsbindung. Mit der sogenannten Strukturkomponente soll der Entwicklung und der Verfestigung von einseitigen Bewohnerstrukturen entgegengewirkt werden. Unterschiedliche Haushaltsverbände, Generationenvielfalt sowie neue und bewährte Traditionen schaffen Voraussetzungen für gute Nachbarschaften und für Wohngebiete, die mit Vielfalt und Leben angereichert sind. Mit den WiD-Wohnungen sollen Wohlfühlorte entstehen.