Mietvoraussetzungen

Wohnberechtigungs­schein

Eine neu errichtete Wohnung der WiD kann nur anmieten, wer über einen Wohnberechtigungsschein Typ gMW verfügt.

Wohnungen im Altbaubestand im Quartier am Jägerpark und im Spreewaldquartier können nur mit dem Wohnberechtigungsschein Typ L angemietet werden.

Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein haben grundsätzlich Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich einen dauerhaften Aufenthalt für sich und ihre Haushaltsangehörigen in der Landeshauptstadt Dresden begründen und einen selbständigen Haushalt führen können. Hinzu kommt, dass das Gesamteinkommen des Haushaltes die maßgebliche Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein nicht überschreitet.

Es gelten nach Haushaltsgröße folgende Einkommensgrenzen:

Haushaltgröße Einkommensgrenzen in Euro pro Jahr Wohnungsgrößen
1 Person 16.800 bis 45 m²
2 Personen 25.200 bis 60 m²
3 Personen 30.940 bis 75 m²
4 Personen 36.680 bis 85 m²

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.740 EUR; für jedes zum Haushalt rechnende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 EUR.
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um höchstens 10 m².

Über den WBS-Rechner können Sie eine erste unverbindliche Prüfung durchführen, ob Sie ggf. anspruchsberechtigt sind.

Gültigkeitsdauer Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer eines Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Wohnungssuchende Haushalt auf Grundlage der gültigen Bescheinigung eine dieser geförderten Wohnungen anmieten. Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter der Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen.

Antragstellung

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.

Das Antragsformular mit weiteren Informationen für die Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen stehen zum Download bereit:

www.dresden.de/wohnberechtigungsschein

Antragsbearbeitung

Zuständig für die Bearbeitung des Wohnberechtigungsschein-Antrages ist das Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung der Abteilung Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden:

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7627.php

Geschäftsbereich Soziales / Sozialamt
Abteilung Wohnungsfürsorge/Integration
Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung

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